Das TTB befreit 24 weitere Inhaltsstoffe von den Zusammensetzungsanforderungen.

Mark Solini ist Vizepräsident für Regierungsangelegenheiten beim amerikanischen Brauereiverband (Brewers Association of America). Als Bierliebhaber und Hobbybrauer berät er seit über zwei Jahrzehnten kleine, unabhängige Craft-Brauereien in Rechtsfragen. Mark hat einen Juris Doctor (JD) von der Georgetown University Law School und braut in seiner Freizeit gemeinsam mit seinen erwachsenen Kindern Bier.
Dieser Artikel wurde ursprünglich am 6. Dezember 2024 veröffentlicht und zuletzt am 19. Dezember 2024 aktualisiert.
Am Donnerstag, dem 5. Dezember, veröffentlichte das US-amerikanische Amt für Alkohol- und Tabaksteuer (TTB) die Branchenmitteilung 2024-2, mit der 24 Brauzutaten von den Anforderungen für die Einreichung und Genehmigung von Rezepten befreit werden. Diese Mitteilung erfolgte als Reaktion auf zwei Anträge des Brauereiverbandes (Brewers Association, BA) – einen aus dem Jahr 2021 und einen aus dem Jahr 2023 –, in denen jeweils zusätzliche Ausnahmen von den Rezeptanforderungen beantragt wurden. Das TTB hatte zuvor bereits über 50 Brauzutaten aufgrund von Anträgen des BA von den Rezeptanforderungen befreit.
Gemäß neuen Branchenrichtlinien hat die Alcohol, Tobacco, and Firearms Administration (ATB) die folgenden Inhaltsstoffe in die Liste der von den Formulierungsanforderungen ausgenommenen Inhaltsstoffe aufgenommen:
Brauer sollten beachten, dass selbst wenn eine bestimmte Zutat (wie Früchte oder Nüsse) von diesen Anforderungen ausgenommen ist, dies nicht bedeutet, dass Extrakte, ätherische Öle oder Sirupe (d. h. Aromen), die aus dieser Zutat hergestellt werden, von den Rezeptanforderungen befreit sind. Zukünftig ist für die Verwendung dieser Zutaten keine Einreichung und Genehmigung eines entsprechenden Bierrezepts beim Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives (TTB) mehr erforderlich.
BA würdigt das kontinuierliche Engagement des Alcohol, Tobacco and Firearms Bureau für die Vereinfachung von Vorschriften und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit mit der Behörde, um die regulatorische Belastung für Industrie und Regierung zu verringern.
Mark Solini ist Vizepräsident für Regierungsangelegenheiten beim amerikanischen Brauereiverband (Brewers Association of America). Als Bierliebhaber und Hobbybrauer berät er seit über zwei Jahrzehnten kleine, unabhängige Craft-Brauereien in Rechtsfragen. Mark hat einen Juris Doctor (JD) von der Georgetown University Law School und braut in seiner Freizeit gemeinsam mit seinen erwachsenen Kindern Bier.
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Veröffentlichungsdatum: 16. Dezember 2025